Allgemein
Sie stehen bei KSK Personal AG im Mittelpunkt. Wir vermitteln qualifizierte Pflegekräfte, keine Datensätze. Die KSK Personal AG erhält für ihre Dienste erst eine Vergütung, wenn Sie einen Vertrag in einer Einrichtung unterschrieben haben. Darum gibt es für KSK Personal AG keinen Grund Ihre Daten an Dritte weiterzugeben. Bevor wir Ihren Lebenslauf (Ihre Kandidatenpräsentation) an eine Einrichtung weiterleiten, bitten wir Sie um Ihre Erlaubnis.
In der Schweiz ist die Versicherungspflicht eine andere als im Ausland.
Der Arbeitgeber versichert alle Mitarbeiter:innen gegen Arbeitsunfall und gegen nicht Berufsunfall, zudem sind alle Arbeitgeber:innen verpflichtet eine KTG (Krankentagegeldversicherung) für seine Mitarbeiter:innen abzuschliessen. Die beinhaltet eine Leistung von 760 Tagen zu 80 % des durchschnittlichen Salär. Im Bereich der Rentenversicherung gibt es nur eine Ausnahme, jeder MA ist in der Schweiz Rentenversicherungspflichtig, hierbei unterscheidet man 2 Säulen, die erste Säule und die zweite Säule. Die erste Säule ist eine Pflichtversicherung, die zweite Säule (BVG) ist für alle Mitarbeiter:innen, die im Jahreseinkommen unter 21.500 CHF haben, nicht zwingend. Die KSK Personal AG meldet alle Mitarbeiter:innen unabhängig ihres Jahreseinkommens bei der BVG an. Die übrigen Sozialleistungen sind für alle Mitarbeiter:innen Pflicht, Arbeitslosenversicherung usw.
Das kommt darauf an welche Anstellung bzw. wo Sie Ihren Wohnort haben. Grundsätzlich gibt es eine Versicherungspflicht.
Wenn Sie in die Schweiz umsiedeln möchten, können Sie Ihre Krankenversicherung nur behalten, wenn Sie über eine private Krankenversicherung verfügen und diese mindestens 5 Jahre besteht.
Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie sich in der Schweiz anmelden.
Sollten Sie Grenzgänger:in sein oder im 90 Tage Verfahren arbeiten, müssen Sie Ihre Krankenkasse über Ihren Auslandsaufenthalt informieren. Wir benötigen von Ihrer Krankenkasse dann eine A1 Bescheinigung.

