Mitarbeiter
Grundsätzlich immer dann, wenn der Kunde deine Einsatzstunden bestätigt hat und diese in der Buchhaltung eingegangen sind.
Wir zahlen immer am letzten Arbeitstag im Monat die bis zu diesem Tag überprüften und bestätigten Einsatzstunden aus. Der Rest, was bis zum letzten Arbeitstag noch nicht vom Kunden visiert wurde, wird bis zum 05. des Folgemonats ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt nur via IBAN Nummer auf Ihr Konto. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Nein, wir benötigen lediglich Ihre IBAN Nummer und Ihren Banknamen, schön wäre es, wenn Sie Ihren BIG/Swift Code kennen würden.
Ja, wir stellen Apartments zur Verfügung. Wir haben eine Auswahl an Apartments, diese vergeben wir an Kolleg:innen, die Langzeiteinsätze übernehmen. Die Apartments sind 2-Zimmer-Apartments mit Einbauküche, Bad mit WC und Tiefgarage in der Umgebung von Zürich. Unsere Apartments kosten im Monat 1’675,00 CHF inkl. Internet und Reinigung. Die Verfügbarkeit muss über die Einsatzplanung angefragt werden. Mehr zu unseren Apartments
Es gibt auch die Möglichkeit in einzelnen Kliniken und Pflegeheimen ein Zimmer zu beziehen, dies ist abhängig von der Verfügbarkeit. Unsere Einsatzplanung hilft Ihnen da sehr gerne weiter und fragt auf Wunsch auch direkt beim Kunden an, ob es eine Übernachtungsmöglichkeit gibt. Grundsätzlich sind diese Zimmer kostenpflichtig und müssen von Euch übernommen werden.
Grundsätzlich benötigt man kein Fahrzeug, man kann auch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
Ja, wir stellen Apartments zur Verfügung. Wir haben eine Auswahl an Apartments, diese vergeben wir an Kolleg:innen, die Langzeiteinsätze übernehmen. Die Apartments sind 2-Zimmer-Apartments mit Einbauküche, Bad mit WC und Tiefgarage in der Umgebung von Zürich. Unsere Apartments kosten im Monat 1’675,00 CHF inkl. Internet und Reinigung. Die Verfügbarkeit muss über die Einsatzplanung angefragt werden. Mehr zu unseren Apartments
Diese Voraussetzungen müssen Sie mindestens erfüllen, damit die KSK Personal AG, Sie vermitteln kann:
Sie sind in Besitz eines schweizerischen Pflegediploms Dipl. Pflege / Nachdiplomstudiengang (NDS) für die Bereiche, Notfall, Anästhesie, Intensivmedizin oder verfügen über ein eidgenössischen Fachausweis als FaGE / FaBe usw.
Für unsere ausländischen Kollegen aus den EU / EFTA Staaten gilt: für die ersten 90 Tage reicht der positive PreCheck, anschliessend ist eine abgeschlossene Diplom Anerkennung beim SRK (schweizerischen roten Kreuz) zwingend. Daher legen wir Ihnen nahe, mit Erhalt des positiven PreCheck gleich die Anerkennung zu beantragen.
Sprachausbildungsnachweis der Qualifikation mindestens Niveau B2 in Deutsch und nur vom Goethe Institut (ein anderes Institut wird nicht anerkannt).
Für alle Kolleg:innen gilt:
- Mindestalter 18 Jahre
- ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als drei Monate) ( Ausübung der pflegerischen Tätigkeit)
- Polizeiliches Führungszeugnis / Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
Die ausländischen Fachkräfte stellen einen Antrag zur Anerkennung beim SRK (schweizerischen roten Kreuz). Dabei wird in der Regel die so genannte „Gleichwertigkeit” geprüft, d.h. der im Ausland erworbene Abschluss wird mit der Schweizer Ausbildung verglichen. Dabei werden sowohl die praktischen und theoretischen Inhalte der Ausbildung als auch die Berufserfahrung berücksichtigt, wenn diese nachgewiesen werden kann (z.B. durch Arbeitszeugnisse).
Tipp: Bitte unbedingt den Pre Check durchlaufen, dies ist eine Vorstufe der Anerkennung. Sie erhalten vom SRK dann ein Anschreiben, welche Qualifikation von Ihnen anerkannt wird, sowie auch welche Dokumente benötigt werden und vor allem in welchem Format. Manche Dokumente brauchen z.B. eine Apostille oder eine beglaubigte Kopie aus der Botschaft in Ihrem Heimatland.
Hier ein Tipp: Reichen Sie bereits alle Dokumente beglaubigt ein.

