Wer dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih untersteht, profitiert von subventionierter Weiterbildung. Temporärarbeitende erhalten bis zu CHF 5.000 für Weiterbildung und bis zu CHF 2.250 für Lohnausfall.
temptraining unterstützt Kurse, die Sie in Ihrem Beruf weiterbringen und Sie fit für die Zukunft machen: Sprachkurse, Schulungen für die Arbeitssicherheit, eine fachliche Weiterbildung oder Laufbahnberatung. Wichtig ist, dass der Kurs an einer Schule stattfindet, die von temptraining anerkannt ist.
Sie finden in dieser Broschüre alle wichtigen Informationen, um selber ein Weiterbildungsgesuch einreichen zu können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Personalberater oder auf www.temptraining.ch.
Sie haben in den letzten 12 Monaten temporär gearbeitet und zwar mindestens
88 Stunden: Sie haben Anspruch auf CHF 500 für Weiterbildung und maximal CHF 250 für Lohnausfall.
352 Stunden: Sie haben Anspruch auf CHF 2'000 für Weiterbildung und maximal CHF 750 für Lohnausfall.
528 Stunden: Sie haben Anspruch auf CHF 3'000 für Weiterbildung und maximal CHF 1'250 für Lohnausfall.
704 Stunden: Sie haben Anspruch auf CHF 4'000 für Weiterbildung und maximal CHF 1'750 für Lohnausfall.
880 Stunden: Sie haben Anspruch auf CHF 5'000 für Weiterbildung und maximal CHF 2'250 für Lohnausfall.
Sie unterstehen dem GAV Personalverleih.
Die Weiterbildung hält Sie fit für den Arbeitsmarkt oder bringt Sie beruflich weiter.
Der ausgewählte Kurs findet an einer Schule in der Schweiz statt, die von temptraining anerkannt ist.
Die Weiterbildung wurde noch nicht begonnen. Hat ein Kurs bereits begonnen, wird das Gesuch abgelehnt.
Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, können Sie ein Weiterbildungsgesuch einreichen.
Prüfen Sie zuerst, ob Sie die Bedingungen erfüllen.
Wenn ja, gelangen Sie Schritt für Schritt ans Ziel:
Prüfen Sie im Bildungsverzeichnis auf www.temptraining.ch, ob die Schule von temptraining anerkannt ist, da sonst kein Beitrag geleistet wird.
Auf www.temptraining.ch können Sie das Gesuch stellen. Wichtig ist, dass das Gesuch vor Kursbeginn bei temptraining eingereicht wird. Senden Sie Ihr Gesuch zusammen mit den geforderten Unterlagen (Kopie von Identitätskarte/Pass, Lohnabrechnungen für die erforderlichen Stunden Temporärarbeit, Kursbeschrieb etc.).
temptraining gibt Ihnen schriftlich Bescheid.
Ist der Bescheid positiv, melden Sie sich definitiv für den bewilligten Kurs an. Sie bezahlen die Kurskosten im Voraus selber.
Auf www.temptraining.ch können Sie nach Kursende den Antrag zur Auszahlung stellen. Dazu braucht temptraining folgende Unterlagen: Kursteilnahmebestätigung, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis zum Kurs, Kopie der Bankkarte, Spesenbelege und den Nachweis für Ihren Lohnausfall.
Gerne beantworten wir all Ihre Fragen zur Förderung von Weiterbildungen für Temporärarbeiter.