Rechtliche Grundlagen im Personalverleih Schweiz – inkl. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Hand mit Shield

Personalverleih in der Schweiz verständlich erklärt

Der Personalverleih ist ein zentraler Bestandteil des Schweizer Arbeitsmarktes – insbesondere im Gesundheitswesen. Unternehmen greifen vermehrt auf temporäre Fachkräfte zurück, um flexibel auf Personalengpässe zu reagieren.

Damit dieses Modell rechtssicher funktioniert, ist der Personalverleih klar reguliert. Für Einsatzbetriebe bedeutet dies: Wer die gesetzlichen Grundlagen kennt und korrekt umsetzt, reduziert Risiken und profitiert gleichzeitig von maximaler Flexibilität.

Als spezialisierter Partner im Gesundheitswesen unterstützt KSK Personal AG Unternehmen dabei, Personal rechtskonform, effizient und praxisnah einzusetzen.


Was versteht man unter Personalverleih?

Beim Personalverleih stellt ein Personaldienstleister Mitarbeitende einem Einsatzbetrieb temporär zur Verfügung.

Wichtig:

  • Der Personaldienstleister ist rechtlicher Arbeitgeber
  • Der Einsatzbetrieb führt und organisiert die Arbeit
  • Die Mitarbeitenden arbeiten befristet im Einsatzbetrieb

Dieses Modell eignet sich besonders zur Überbrückung von Engpässen, bei Krankheit, saisonalen Schwankungen oder Projektarbeit.


Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)

Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).

Es regelt insbesondere:

  • Bewilligungspflicht für Personaldienstleister
  • Rechte und Pflichten aller Parteien
  • Schutz der Arbeitnehmenden
  • Transparenz im Vermittlungsprozess

Wichtig für Einsatzbetriebe: Arbeiten Sie ausschliesslich mit bewilligten und seriösen Anbietern – wie KSK Personal AG – um rechtliche Risiken zu vermeiden.


Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVV)

Neben dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) konkretisiert die Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVV) die gesetzlichen Bestimmungen und deren praktische Umsetzung.

Die AVV regelt insbesondere:

  • Bewilligungsdetails und Voraussetzungen für Personaldienstleister
  • Anforderungen an Vertragsinhalte im Personalverleih
  • Vorschriften zur Lohn- und Arbeitsbedingungenkontrolle
  • Melde- und Dokumentationspflichten
  • Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden

Wichtig für Einsatzbetriebe: Die AVV sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben im Alltag korrekt umgesetzt werden. Unternehmen profitieren dadurch von klar definierten Prozessen und höherer Rechtssicherheit.

👉 In der Zusammenarbeit mit KSK Personal AG wird sichergestellt, dass sämtliche Vorgaben aus AVG und AVV konsequent eingehalten werden.


Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih

Der GAV Personalverleih stellt sicher, dass Temporärarbeitnehmende fair behandelt werden.

Er regelt u. a.:

  • Mindestlöhne
  • Arbeitszeiten
  • Ferienansprüche
  • Sozialleistungen
  • Weiterbildungsfonds

Für Unternehmen bedeutet dies klare und einheitliche Rahmenbedingungen.


Pflichten des Einsatzbetriebs

Auch wenn der Personaldienstleister der Arbeitgeber ist, trägt der Einsatzbetrieb Verantwortung:

  • Einhaltung der Arbeitssicherheit
  • Bereitstellung eines sicheren Arbeitsplatzes
  • Klare Aufgabenbeschreibung
  • Integration ins Team und in Prozesse

👉 Der Einsatzbetrieb ist für die Arbeitsbedingungen vor Ort verantwortlich.


Vertragsstruktur im Personalverleih

Im Personalverleih bestehen mehrere Vertragsverhältnisse:

  1. Arbeitsvertrag (Dienstleister ↔ Mitarbeitende)
  2. Verleihvertrag (Dienstleister ↔ Einsatzbetrieb)

Der Verleihvertrag regelt insbesondere:

  • Einsatzdauer
  • Qualifikationen
  • Kostenstruktur
  • Verantwortlichkeiten

Eine saubere Vertragsbasis schafft Transparenz und minimiert Risiken.


Neu: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) / Datenschutz

Im Personalverleih ist der Umgang mit sensiblen Personaldaten – insbesondere im Gesundheitswesen – ein zentraler Faktor.

Daher ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäss Datenschutzgesetz (DSG / DSGVO-relevante Standards) essenziell.

Wann braucht es einen AVV?

Ein AVV ist erforderlich, wenn:

  • Personaldaten durch Dritte verarbeitet werden
  • ein Personaldienstleister im Auftrag Daten verarbeitet
  • sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) betroffen sind

Inhalte eines AVV

Ein professioneller AVV regelt:

  • Zweck und Umfang der Datenverarbeitung
  • Datensicherheitsmassnahmen
  • Zugriffsrechte und Vertraulichkeit
  • Aufbewahrungs- und Löschfristen
  • Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen

Vorteil für Einsatzbetriebe

  • Rechtssicherheit im Datenschutz
  • Minimierung von Haftungsrisiken
  • Klare Verantwortungsabgrenzung

👉 KSK Personal AG stellt sicher, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden und entsprechende AVV-Strukturen vorhanden sind.


Vorteile der Zusammenarbeit mit KSK Personal AG

Ein spezialisierter Partner bietet entscheidende Vorteile:

  • Rechtssichere Vertragsgestaltung (inkl. AVV)
  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (AVG & GAV)
  • Administrative Entlastung
  • Schnelle Vermittlung qualifizierter Fachkräfte

Dank unserer Erfahrung im Gesundheitswesen verstehen wir die Anforderungen unserer Kunden und liefern passgenaue Lösungen.


Fazit

Der Personalverleih in der Schweiz ist klar geregelt und bietet Unternehmen grosse Flexibilität – bei gleichzeitig hoher Rechtssicherheit.

Wer auf einen professionellen Partner setzt, profitiert zusätzlich von:

  • reduzierter administrativer Belastung
  • sicherer Umsetzung aller rechtlichen Vorgaben
  • optimierten Prozessen inklusive Datenschutz

Kontakt

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