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FAQ

Wird besonders häufig gefragt

FAQ

Willkommen auf der FAQ-Seite von KSK Personal! Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen von Mitarbeitenden und Kunden. Lesen Sie weiter, um mehr über uns und unsere Arbeit zu erfahren.

Allgemein

    Sie stehen bei KSK Personal AG  im Mittelpunkt. Wir vermitteln qualifizierte Pflegekräfte, keine Datensätze. Die KSK Personal AG erhält für ihre Dienste erst eine Vergütung, wenn Sie einen Vertrag in einer Einrichtung unterschrieben haben. Darum gibt es für KSK Personal AG keinen Grund Ihre Daten an Dritte weiterzugeben. Bevor wir Ihren Lebenslauf (Ihre Kandidatenpräsentation) an eine Einrichtung weiterleiten, bitten wir Sie um Ihre Erlaubnis.

    In der Schweiz ist die Versicherungspflicht eine andere als im Ausland.

    Der Arbeitgeber versichert alle Mitarbeiter:innen gegen Arbeitsunfall und gegen nicht Berufsunfall, zudem sind alle Arbeitgeber:innen verpflichtet eine KTG (Krankentagegeldversicherung) für seine Mitarbeiter:innen abzuschliessen. Die beinhaltet eine Leistung von 760 Tagen zu 80 % des durchschnittlichen Salär. Im Bereich der Rentenversicherung gibt es nur eine Ausnahme, jeder MA ist in der Schweiz Rentenversicherungspflichtig, hierbei unterscheidet man 2 Säulen, die erste Säule und die zweite Säule. Die erste Säule ist eine Pflichtversicherung, die zweite Säule (BVG) ist für alle Mitarbeiter:innen, die im Jahreseinkommen unter 21.500 CHF haben, nicht zwingend. Die KSK Personal AG meldet alle Mitarbeiter:innen unabhängig ihres Jahreseinkommens bei der BVG an. Die übrigen Sozialleistungen sind für alle Mitarbeiter:innen Pflicht, Arbeitslosenversicherung usw.

    Das kommt darauf an welche Anstellung bzw. wo Sie Ihren Wohnort haben. Grundsätzlich gibt es eine Versicherungspflicht.

    Wenn Sie in die Schweiz umsiedeln möchten, können Sie Ihre Krankenversicherung nur behalten, wenn Sie über eine private Krankenversicherung verfügen und diese mindestens 5 Jahre besteht.

    Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie sich in der Schweiz anmelden.

    Sollten Sie Grenzgänger:in sein oder im 90 Tage Verfahren arbeiten, müssen Sie Ihre Krankenkasse über Ihren Auslandsaufenthalt informieren. Wir benötigen von Ihrer Krankenkasse dann eine A1 Bescheinigung.

Arbeitgeber

    Dein Verdienst als TMA (Temporär Mitarbeiter:in)  liegt etwa 30 % dem regulär gezahlten Gehalt. Der exakte Betrag hängt von Ihrer Qualifikation, Ihrer Berufserfahrung und der Region in der Sie leben ab. Zudem ist wichtig in welchem Kanton / Gemeinde, Sie leben. Genauere Angaben können wir erst machen, wenn wir Ihren persönlichen Hintergrund kennen.

    Die KSK Personal AG arbeitet schweizweit mit öffentlichen, und privaten Einrichtungen aller Pflegedisziplinen zusammen. Das sind:

    • Krankenhäuser

    • Kliniken

    • Arztpraxen

    • Altenpflegeheime

    • Hospize

    • ambulante Pflegedienste

    • Universitätskliniken

    • OP Zentren

    • Rehabilitationszentren

    Wir arbeiten mit allen Konfessionen und unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, sexuellen Vorlieben oder politischen Ansichten. Wir lehnen Rassismus in jeder Form ab. Rassismus ist keine politische Ansicht. Pflege ist für alle Menschen da – wir sind es auch.

    Dies ist unterschiedlich. Fachkräfte der KSK Personal AG, wechseln täglich, wöchentlich oder auch monatlich die Einrichtungen. Wenn es in einer Einrichtung besonders gut klappt, sind Mehrfacheinsätze in der betreffenden Einrichtung möglich. Zum einen liegt es an Ihrem Pensum, das Sie arbeiten möchten, zum anderen am Angebot. Zum aktuellen Zeitpunkt kann man sagen um so höher das Pensum, desto länger der Einsatz. Zudem liegt es ganz an Ihnen. Es gibt Kollegen die möchten mehr wechseln, andere nicht.

    Wenn für Sie der Teamgedanke im Vordergrund steht, Ihnen ein persönlichen Kontakt zu Ihrer Einsatzplanung wichtig ist, Sie ein junges und innovatives Team suchen und Sie nicht nur eine Nummer sein wollen. Dann sind Sie bei uns richtig. Wir bieten über das gesamte Jahr unterschiedliche Mitarbeiter Geschenke, von Kinobesuch über Einkaufsgutscheine bis hin zum Wellness-Wochenende. Es gibt bei uns vergünstigte Tarife in einer Fitnessgruppe und Sie profitieren von einer Einkaufsgemeinschaft. Streng nach dem Prinzip „Alle für einen & einer für Alle“.

Mitarbeiter

    Grundsätzlich immer dann, wenn der Kunde deine Einsatzstunden bestätigt hat und diese in der Buchhaltung eingegangen sind.

    Wir zahlen immer am letzten Arbeitstag im Monat die bis zu diesem Tag überprüften und bestätigten Einsatzstunden aus. Der Rest, was bis zum letzten Arbeitstag noch nicht vom Kunden visiert wurde, wird bis zum 05. des Folgemonats ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt nur via IBAN Nummer auf Ihr Konto. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

    Nein, wir benötigen lediglich Ihre IBAN Nummer und Ihren Banknamen, schön wäre es, wenn Sie Ihren BIG/Swift Code kennen würden.

    Ja, wir stellen Apartments zur Verfügung. Wir haben eine Auswahl an Apartments, diese vergeben wir an Kolleg:innen, die Langzeiteinsätze übernehmen. Die Apartments sind 2-Zimmer-Apartments mit Einbauküche, Bad mit WC und Tiefgarage in der Umgebung von Zürich. Unsere Apartments kosten im Monat 1'675,00 CHF inkl. Internet und Reinigung. Die Verfügbarkeit muss über die Einsatzplanung angefragt werden. Mehr zu unseren Apartments

    Es gibt auch die Möglichkeit in einzelnen Kliniken und Pflegeheimen ein Zimmer zu beziehen, dies ist abhängig von der Verfügbarkeit. Unsere Einsatzplanung hilft Ihnen da sehr gerne weiter und fragt auf Wunsch auch direkt beim Kunden an, ob es eine Übernachtungsmöglichkeit gibt. Grundsätzlich sind diese Zimmer kostenpflichtig und müssen von Euch übernommen werden.

    Grundsätzlich benötigt man kein Fahrzeug, man kann auch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.

    Ja, wir stellen Apartments zur Verfügung. Wir haben eine Auswahl an Apartments, diese vergeben wir an Kolleg:innen, die Langzeiteinsätze übernehmen. Die Apartments sind 2-Zimmer-Apartments mit Einbauküche, Bad mit WC und Tiefgarage in der Umgebung von Zürich. Unsere Apartments kosten im Monat 1'675,00 CHF inkl. Internet und Reinigung. Die Verfügbarkeit muss über die Einsatzplanung angefragt werden. Mehr zu unseren Apartments

    Diese Voraussetzungen müssen Sie mindestens erfüllen, damit die KSK Personal AG, Sie vermitteln kann:

    Sie sind in Besitz eines schweizerischen Pflegediploms Dipl. Pflege / Nachdiplomstudiengang (NDS) für die Bereiche, Notfall, Anästhesie, Intensivmedizin oder verfügen über ein eidgenössischen Fachausweis als FaGE / FaBe usw.

    Für unsere ausländischen Kollegen aus den EU / EFTA Staaten gilt: für die ersten 90 Tage reicht der positive PreCheck, anschliessend ist eine abgeschlossene Diplom Anerkennung beim SRK (schweizerischen roten Kreuz) zwingend. Daher legen wir Ihnen nahe, mit Erhalt des positiven PreCheck gleich die Anerkennung zu beantragen.

    Sprachausbildungsnachweis der Qualifikation mindestens Niveau B2 in Deutsch und nur vom Goethe Institut (ein anderes Institut wird nicht anerkannt).

    Für alle Kolleg:innen gilt:

    • Mindestalter 18 Jahre

    • ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als drei Monate) ( Ausübung der pflegerischen Tätigkeit)

    • Polizeiliches Führungszeugnis / Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate)

    Die ausländischen Fachkräfte stellen einen Antrag zur Anerkennung beim SRK (schweizerischen roten Kreuz). Dabei wird in der Regel die so genannte „Gleichwertigkeit” geprüft, d.h. der im Ausland erworbene Abschluss wird mit der Schweizer Ausbildung verglichen. Dabei werden sowohl die praktischen und theoretischen Inhalte der Ausbildung als auch die Berufserfahrung berücksichtigt, wenn diese nachgewiesen werden kann (z.B. durch Arbeitszeugnisse).

    Tipp: Bitte unbedingt den Pre Ceck durchlaufen, dies ist eine Vorstufe der Anerkennung, Sie erhalten vom SRK dann an Anschreiben, für welche Qualifikation Ihre anerkannt werdet.  Welche Dokumente benötigt werden - und vor allem in welchem Format. Manche Dokumente brauchen z.B. eine Apostille als oder eine beglaubigte Kopie aus der Botschaft in Ihrem Heimatland.

    Hier ein Tipp: Reichen Sie bereits alle Dokumente beglaubigt ein.

Temporär

    Das Gehalt einer Temporärarbeitskraft wird in der Regel nach Stunden- oder Tagessätzen berechnet und über die Lohnbuchhaltung der KSK Personal flexibel ausbezahlt.

    Löhne

    Ja, die Löhne einer Temporär Kraft sind deutlich höher als die Festangestellter Mitarbeiter. Aber bitte denken Sie daran, keine Temporär-Firma kann Ihnen dauerhaft einen Einsatz garantieren. Darum sollten Sie sich einen Teil des Geldes auf die Seite legen um auch in einer einsatzfreien Zeit über finanzielle Mittel zu verfügen.

    Abhängig von der aktuellen Phase Ihrer Karriere und Ihrer persönlichen Situation kann Temporärarbeit zahlreiche Vorteile bieten.

    Mehr Flexibilität

    Es gibt viele Gründe für ein stärkeres Bedürfnis nach mehr Flexibilität:

    • Reisen

    • Work-Life-Balance

    • mehr Zeit für dich

    • die Familie

    • Freunde und Hobbys

    • Social Network

    Arbeitssituation

    Aber nicht nur die persönlichen Gründe sollten Sie in Betracht ziehen, mehr Flexibilität bei der Arbeit bringt eine hohe Befriedigung auch am Arbeitsplatz.

    • Planungssicherheit in den Einsätzen

    • geregelte Arbeitszeiten

    • Arbeit in dem Pensum was Sie wirklich möchten

    • Wenn Sie mehr arbeiten dann wird diese auch bezahlt

    Aus-, Fort- und Weiterbildung

    Nutzen Sie die Möglichkeiten um Ihren fachlichen Horizont zu erweitern, wann hatten Sie ihr letzte Weiterbildung

    • Ihre Fähigkeiten erweitern oder vertiefen

    • regelmässige Weiterbildung mit Beteiligung an den Kosten

    • sehen Sie was andere besser oder schlechter machen

    • Probieren Sie sich aus verschiedene Rollen oder Branchen ausprobieren

    Den Ergebnissen Umfragen zufolge rechnen mehr als 69% der Bewerber unter 30 Jahren damit, in den kommenden Monaten Ihre beruflichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Fast 46% erwarten eine Erweiterung ihres Aufgabenbereichs.

    Temporärarbeiter:innen haben Anspruch auf dieselben Nebenleistungen wie Arbeitnehmer:innen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie Anspruch auf dieselbe Anzahl von Urlaubstagen und dieselben Fahrtkostenzuschüsse haben.

    Die KSK Personal AG zahlt an Zulagen

    • Samstag und Sonntag sowie Feiertage sowie Nacht von 22:00 bis 06:00 Uhr

    • Je nach Auftraggeber

      • Zeitkompensation 10% = 24 min zusätzliche Arbeitszeit in der Nacht

      • Zeitkompensation 20% = 48 min zusätzliche Arbeitszeit in der Nacht

    Unternehmen stellen Mitarbeiter:innen aus vielen verschiedenen Gründen vorübergehend ein: Als Vertretung bei Elternzeit oder anderen Abwesenheiten; in Zeiten mit besonders hohem Geschäftsaufkommen oder zur Unterstützung bei Sonderprojekten; um zu analysieren, ob eine neue Position in eine feste Stelle umgewandelt werden kann. Aber auch oftmals, um sich neue Mitarbeiter:innen anzuschauen und genau zu evaluieren: „Wäre dies ggf. neue potentielle Mitarbeiter:innen?“. Man nennt die Art der Anstellung „Try and Hire“, „Arbeiten auf Zeit“ mit anschließender Übernahmemöglichkeit.

    Urlaubsgeld

    Temporärarbeitskräfte haben Anspruch auf dieselbe Anzahl von Urlaubstagen wie Arbeitnehmer:innen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Das bedeutet, dass sie auf Vollzeitbasis (42,5 Stunden) Anspruch auf vier Wochen pro Jahr haben. Davon sollten zwei Wochen zusammenhängen. Die KSK zahlt allen Temporärarbeitskräften ab Beginn jedes Einsatzes Urlaubsgeld, zusammen mit dem üblichen Stundenlohn, dieser ist in der Lohnabrechnung ersichtlich, wird jedoch zurückbehalten. Auf Antrag von Urlaub wird temporären Mitarbeiter:innen das Urlaubsgeld ausbezahlt.

    13. Lohn

    Der 13. Lohn ist Teil des Stundenlohnes und wird auch in der Lohnabrechung sichtbar deklariert.

    Die Anzahl der Temporärfirmen in der Schweiz ist ziemlich gross, wie in jedem Bereich gibt es auch hier schwarze Schafe.

    Aus unserer Sicht sollten Sie auf folgende Punkte achten:

    • Lassen Sie sich genau beraten, vor allem zum Thema Sozialleistungen

    • Grosse Transparenz: Fragen Sie andere Mitarbeiter, gibt es Referenzen auf der Homepage von Mitarbeitern oder Kunden

    • Gibt man Ihnen die Möglichkeit mit anderen MA zu sprechen

    • Werden Ihnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutert

Noch Fragen?

Dann freuen wir uns auf Sie! Kommen Sie vorbei und informieren Sie sich weiter. Wir haben keine Personalberater, bei uns sprechen Sie kompetenten Fachkollegen. Wir sind alle aus der Pflege und langjährig im Gesundheitswesen tätig. Werden Sie Teil des Teams, denn wir leben "Alle für einen und einer für Alle". Wir sind täglich von 7–24 Uhr für Sie erreichbar.