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Mit uns gut beraten

Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih

Bewilligungen

Das Bundesrecht schreibt für die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Temporärarbeit und Leiharbeit) eine Bewilligung vor. Der KSK Personal AG wurden vom Kanton Zürich und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft die amtlichen Bewilligungen erteilt. Damit können wir in der gesamten Schweiz und im grenzüberschreitenden Verkehr Personal verleihen.

Nachfolgend finden Sie unsere Bewilligungen.

Bewilligungen im Kanton Zürich

  • Kanton ZH – Bewilligung Personalverleih

  • Kanton ZH – Bewilligung private Arbeitsvermittlung

Bewilligungen im Kanton Nidwalden

  • Kanton NW – Bewilligung Personalverleih

  • Kanton NW – Bewilligung private Arbeitsvermittlung

SECO-Bewilligungen

  • SECO – Bewilligung grenzüberschreitender Personalverleih

  • SECO – Bewilligung private Auslandsvermittlung

Die SECO-Bewilligungen können auch unter www.avg-seco.admin.ch eingesehen werden.