Das Bundesrecht schreibt für die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Temporärarbeit und Leiharbeit) eine Bewilligung vor. Der KSK Personal AG wurden vom Kanton Zürich und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft die amtlichen Bewilligungen erteilt. Damit können wir in der gesamten Schweiz und im grenzüberschreitenden Verkehr Personal verleihen.
Nachfolgend finden Sie unsere Bewilligungen.
Bewilligungen im Kanton Zürich
Kanton ZH – Bewilligung Personalverleih
Kanton ZH – Bewilligung private Arbeitsvermittlung
Bewilligungen im Kanton Nidwalden
Kanton NW – Bewilligung Personalverleih
Kanton NW – Bewilligung private Arbeitsvermittlung
SECO-Bewilligungen
SECO – Bewilligung grenzüberschreitender Personalverleih
SECO – Bewilligung private Auslandsvermittlung
Die SECO-Bewilligungen können auch unter www.avg-seco.admin.ch eingesehen werden.