Sie arbeiten temporär und möchten sich genauer über Ihren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) informieren? Dann sind Sie hier richtig. Der GAV Personalverleih ist seit dem 1.1.2012 in Kraft und gilt für die gesamte Schweiz.
Neben einem geregelten Mindestlohn bringt er Ihnen als Temporärarbeiter:in folgende Vorteile:
• Sie sind gut geschützt bei Krankheit und Unfall
• Sie profitieren von einer guten Altersvorsorge (BVG)
• Sie haben Anspruch auf subventionierte Weiterbildung (temptraining)
Jährlich arbeiten in der Schweiz über 350'000 Personen temporär. Sie profitieren dank des Weiterbildungsfonds temptraining von fortschrittlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und können so Ihre Arbeitsmarktfähigkeit erhalten und verbessern.