Zum Inhalt springen

Cookies 🍪

Diese Website setzt zustimmungspflichtige Cookies ein.

Gesetzliche Regelungen

Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih

Gültig in der ganzen Schweiz

Sie arbeiten temporär und möchten sich genauer über Ihren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) informieren? Dann sind Sie hier richtig. Der GAV Personalverleih ist seit dem 1.1.2012 in Kraft und gilt für die gesamte Schweiz.

Neben einem geregelten Mindestlohn bringt er Ihnen als Temporärarbeiter:in folgende Vorteile:

• Sie sind gut geschützt bei Krankheit und Unfall

• Sie profitieren von einer guten Altersvorsorge (BVG)

• Sie haben Anspruch auf subventionierte Weiterbildung (temptraining)

Jährlich arbeiten in der Schweiz über 350'000 Personen temporär. Sie profitieren dank des Weiterbildungsfonds temptraining von fortschrittlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und können so Ihre Arbeitsmarktfähigkeit erhalten und verbessern.

Finanzielle Grundlagen

Weshalb bezahle ich 0,7 Prozent von meinem Lohn an den GAV?

Der Gesamtarbeitsvertrag sorgt für faire Bedingungen für Temporärarbeitende. Mindestlöhne, aber auch Ferien und Überstunden oder Ihre Pensionskasse werden so einheitlich festgelegt. Damit dies auch immer so von den Personalverleiher bzw. Ihrem Temporärbüro ausgeführt wird, führt tempcontrol Kontrollen durch. Der GAV sorgt zudem für die gute Krankentaggeld-Lösung tempcare. Von dieser profitieren Sie, wenn Sie während der Arbeit krank werden sollten. Interessant ist für Sie insbesondere auch temptraining, der Weiterbildungsfonds für Temporärarbeitende.

Das alles kostet Geld, welches durch den GAV Beitrag finanziert wird. Auch Ihr Arbeitgeber zahlt einen Beitrag und zwar von 0,3 Prozent. Alle weiteren Bestimmungen vom GAV Personalverleih finden Sie zudem in der Broschüre unter Downloads.